Инструкция по эксплуатации ROHM KZF / KZZF - Power-operated collet chucks

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Sicherheitshinweise und Richtlinien für den Einsatz

von kraftbetätigten Spannzangefuttern

I. Qualifikation des Bedieners

Personen, welche keine Erfahrungen im Umgang mit Span-
neinrichtungen aufweisen, sind durch unsachgemäßes Ver-
halten vor allem während der Einrichtarbeiten durch die auf-
tretenden Spannbewegungen und -kräfte, besonderen Ver-
letzungsgefahren ausgesetzt.
Daher dürfen Spanneinrichtungen nur von Personen benutzt,
eingerichtet oder instandgesetzt werden, welche hierzu
besonders ausgebildet oder geschult sind bzw.über
langjährige Erfahrungen verfügen.
Nach dem Aufbau des Spannfutters muss vor Inbetriebnahme
die Funktion des Spannfutters geprüft werden.
Zwei wichtige Punkte sind:
Spannkraft:

Bei max.Betätigungskraft / Druck muss die

für das Spannmittel angegebene Spannkraft
(+15%) erreicht werden.

Hubkontrolle:

Der Hub des Spannkolbens muss in der

vorderen und hinteren Endlage einen
Sicherheitsbereich aufweisen.Die Maschinenspindel
darf erst anlaufen, wenn der Spannkolben den
Sicherheitsbereich durchfahren hat.
Für die Spannwegüberwachung dürfen nur
Grenztaster eingesetzt werden, die den
Anforderungen für Sicherheitsgrenztaster nach
VDE 0113 / 12.73 Abschnitt 7.1.3 entsprechen.

II. Verletzungsgefahren

Aus technischen Gründen kann diese Baugruppe teilweise
aus scharfkantigen Einzelteilen bestehen.Um Verletzungs-
gefahren vorzubeugen, ist bei daran vorzunehmenden
Tätigkeiten mit besonderer Vorsicht vorzugehen!

1.Die maximal zulässige Drehzahl

Die max.zulässige Drehzahl darf nur bei eingeleiteter
max.zulässiger Betätigungskraft und bei einwandfrei
funktionierenden Spannfuttern eingesetzt werden.
Nichtbeachtung dieses Grundsatzes kann zu einem
Verlust der Restspannkraft und in Folge dessen zu
herausschleudernden Werkstücken mit entsprechendem
Verletzungsrisiko führen.
Bei hohen Drehzahlen darf die Spanneinrichtung nur
unter einer ausreichend dimensionierten Schutzhaube
eingesetzt werden.

2.Überschreitung der zulässigen Drehzahl

Diese Einrichtung ist für umlaufenden Einsatz vorgesehen.
Fliehkräfte - hervorgerufen durch überhöhte Drehzahlen
bzw.Umfangsgeschwindigkeiten - können bewirken, dass
sich Einzelteile lösen und dadurch zur potentiellen Gefah-
renquelle für in der Nähe befindliche Personen oder Gegen
stände werden.Zusätzlich kann bei Spannmitteln, die nur
für niedere Drehzahlen zugelassen sind, aber mit höheren
Drehzahlen gefahren werden, Unwucht auftreten, welche
sich nachteilig auf die Sicherheit und evtl.das Bearbeitungs
ergebnis auswirkt.
Der Betrieb mit höheren als den für diese Einrichtung vorge
sehene Drehzahlen ist aus o.g. Gründen nicht zulässig.
Die max.Drehzahl und Betätigungskraft / -druck sind auf
dem Körper eingraviert und dürfen nicht überschritten
werden.Das heißt, die Höchstdrehzahl der vorgesehenen
Maschine darf dementsprechend auch nicht höher als die
der Spanneinrichtung sein und ist daher zu begrenzen.

Selbst eine einmalige Überschreitung von zulässigen Werten
kann zu Schäden führen und eine verdeckte Gefahrenquelle
darstellen, auch wenn diese zunächst nicht erkennbar ist.In
diesem Fall ist unverzüglich der Hersteller zu informieren,
damit dieser eine Überprüfung der Funktions- und Be-
triebssicherheit durchführen kann.Nur so kann der weitere
sichere Betrieb der Spanneinrichtung gewährleistet werden.

3.Unwucht

Restrisiken können durch einen unzureichenden Rotations-
ausgleich entstehen, siehe § 6.2 Nr.e) EN 1550.Dies gilt
insbesondere bei hohen Drehzahlen, bei Bearbeitung
von asymetrischen Werkstücken oder bei Verwendung
unterschiedlicher Spannzangen.
Um daraus entstehende Schäden zu verhindern,
ist das Futter mit Werkstück möglichst dynamisch
entsprechend der DIN ISO 1940 zu wuchten.

4.Berechnung der erforderlichen Spannkräfte

Die erforderlichen Spannkräfte bzw.die für das Futter zuläs-
sige Höchstdrehzahl für eine bestimmte Bearbeitungs-
aufgabe sind entsprechend der Richtlinie VDI 3106 -
Ermittlung der zulässigen Drehzahl von Drehfuttern
(Backenfuttern) -zu ermitteln.Sind erforderliche Sonder-
spannzangen aus konstruktiven Gründen schwerer oder
größer als die dem Spannmittel zugeordneten Spannzangen,
so sind die damit verbundenen höheren Fliehkräfte
bei der Festlegung der erforderlichen Spannkraft und
zulässigen Drehzahl zu berücksichtigen.

5.Einsatz anderer weiterer Spannzangen

Für den Einsatz von Sonderspannzangen bzw.Werkstücken
ist grundsätzlich die Richtlinie VDI 3106 -- Ermittlung der
zulässigen Drehzahl von Drehfuttern (Backenfuttern) --
heranzuziehen.Sollen andere Spannzangen eingesetzt
werden als für diese Spanneinrichtung vorgesehen sind, muß
ausgeschlossen werden, daß die Spanneinrichtung mit einer
zu hohen Drehzahl und somit mit zu hohen Fliehkräften
betrieben wird.Es besteht sonst das Risiko, daß das
Werkstück nicht ausreichend gespannt wird.
Der Spannpunkt muss immer innerhalb des Spannkonusbe-
reiches liegen.(Spannpunkte außerhalb dieses Bereichs füh-
ren zu Schäden an Spannzange und Spanneinrichtung und
stellen dadurch ein Gefährdungsrisiko durch herausschleu-
dernde Werkstücke dar).
Grundsätzlich ist deshalb eine Rücksprache mit dem Spann
mittelhersteller bzw.dem jeweiligen Konstrukteur erforderlich.

6.Spannkraftkontrolle

Gemäß der Richtlinie EN 1550 § 6.2 Nr. d) müssen statische
Spannkraftmeßvorrichtungen verwendet werden, um den
Wartungszustand in regelmäßigen Zeitabständen gemäß
den Wartungsanleitungen zu überprüfen.Danach muß nach
ca.40 Betriebsstunden -- unabhängig von der
Spannfrequenz -- eine Spannkraftkontrolle erfolgen.
Falls erforderlich, sind dazu spezielle Spannkraftmessspann-
zangen zu verwenden.Falls keine geeigneten
Messvorrichtungen wie z.B.Druckmessdosen beschafft
werden können, ist eine Drehmomentkontrolle eines
eingespannten Messdorns vorzunehmen.

7.Gefährdung durch Herausschleudern

Um den Bediener vor herausschleudernden Teilen zu
schützen, muss nach DIN EN 12415 eine trennende
Schutzeinrichtung an der Werkzeugmaschine vorhanden
sein.Deren Widerstandsfähigkeit wird in sog.Widerstands-
klassen angegeben.
Sollen neue Spannsätze auf der Maschine in Betrieb genom-
men werden, so ist zuvor die Zulässigkeit zu prüfen.Hierun-
terfallen auch vom Anwender selbst gefertigte Spannsätze
bzw.Spannsatzteile. Einfluss auf die Zulässigkeit haben die
Widerstandsklasse der Schutzeinrichtung, die Massen der
evtl.wegschleudernden Teile (ermittelt durch berechnen oder
wiegen), der max.mögliche Futterdurchmesser (messen),
sowie die max.erreichbare Drehzahl der Maschine.Um die
mögliche Aufprallenergie auf die zulässige Größe zu reduzie-
ren, müssen die zulässigen Massen und Drehzahlen ermittelt
(z.B.beim Maschinenhersteller nachgefragt) und ggf.die

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